FAQ

Was kann ich melden?
Sie können Informationen, Hinweise oder sogar nur den Verdacht melden, dass Mitarbeiter, Kunden oder andere Personen in der Auftragserfüllung entgegen unseren Interessen oder anderweitig rechtswidrig handeln. Sie können auch Verstöße zum Nachteil Dritter melden, wenn diese im Zusammenhang mit unserer Verwaltung stehen. Dazu gehören schwerwiegende Compliance-Verstöße und Straftaten wie: • Korruption und Betrug, • Diebstahl und Unterschlagung, • Nötigung und Belästigung, • Sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung oder Fehlverhalten, • andere Regelverstöße wie Diskriminierung, • Machtmissbrauch oder Umwelt, • menschenrechtsbezogene Risiken, • Menschenrechtsverletzungen, • Verbrechen gegen Umweltpflichten, • andere Pflichtverstöße. Auch drohende oder geplante Verstöße und Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn sich diese später als unbegründet herausstellen, haben Whistleblower keine Nachteile zu befürchten.
Wie funktioniert eine Meldung?
Beschreiben Sie die Sachverhalte so genau wie möglich. Nennen Sie die Einrichtung, Organisation, Einheit oder den Arbeitsbereich (Abteilung, Funktion usw.) und die beteiligten Personen sowie Zeit und Ort des Vorfalls. Geben Sie auch die Namen etwaiger Zeugen an. Senden Sie nach Möglichkeit auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen. Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben möchten, ob Sie anonym bleiben möchten oder ob Sie für Fragen von uns beauftragten Vertrauenspersonen zur Verfügung stehen. Wenn Sie Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung für Ihren Bericht. Innerhalb von weiteren drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über die weitere Bearbeitung Ihres Berichts und die ergriffenen Maßnahmen: Bitte beachten Sie, dass wir bei der Bereitstellung dieser Rückmeldung sicherstellen müssen, dass laufende interne Untersuchungen nicht gefährdet werden und dass die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Kann ich meinen Bericht oder meine Frage anonym einreichen?
Ja. Um anonym zu bleiben, stellen Sie sicher, dass Sie keine Informationen angeben, die direkt oder indirekt Ihre Identität offenlegen, wenn Sie Formulare ausfüllen und Dokumente anhängen.
Wer hat Zugang zu meiner Identität, wenn ich sie offenlege?
Der Zugang zu Ihrer Identität in der Anwendung ist auf die autorisierten Mitarbeiter von Deloitte beschränkt. Deloitte ist verpflichtet sicherzustellen, dass Ihre Identität ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Personen außerhalb der autorisierten Mitarbeiter weitergegeben wird, die kompetent sind, Berichte zu empfangen oder zu bearbeiten. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen Ihre Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden kann. Ihre Identität und alle anderen im vorhergehenden Absatz genannten Informationen dürfen nur dann offengelegt werden, wenn dies eine notwendige und angemessene Verpflichtung darstellt, die durch das Unionsrecht oder nationales Recht im Zusammenhang mit Untersuchungen durch nationale Behörden oder Gerichtsverfahren auferlegt wird, auch im Hinblick auf den Schutz der Verteidigungsrechte der betroffenen Person.
Können Sie mich über die IP-Adresse verfolgen?
Nein. Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann Sie nicht über Ihre IP-Adresse verfolgen. Um Ihre Vertraulichkeit und Anonymität zu gewährleisten, speichern die Anwendungswebseiten keine IP-Adressen und Zeitstempel. Um Ihre Identität zu schützen, sollten Sie vermeiden, Ihren Bericht über das Netzwerk der Organisation einzureichen bzw. auf Ihren Posteingang in der Anwendung zuzugreifen.
Wer wird meinen Bericht bearbeiten?
Ihr Bericht wird vom autorisierten Personal von Deloitte bearbeitet.
In welcher Zeit kann ich eine Rückmeldung von der Organisation erwarten?
Gemäß geltendem Recht erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Berichts innerhalb von sieben Tagen, sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben, und sollten spätestens in 3 Monaten eine Rückmeldung zu Ihrem Bericht erhalten. Einzelheiten sind den nationalen Gesetzen zu entnehmen. Die Rückmeldung ist erforderlich, um Sie über die vorgesehene oder ergriffene Maßnahme als Folgehandlung und über die Gründe für diese Folgehandlung zu informieren. Die anwendbaren Gesetze legen jedoch keine Frist fest, innerhalb derer die Folgemaßnahmen von der Organisation abgeschlossen sein müssen.
Kann ich die Bearbeitung meines Berichts oder meiner Frage verfolgen?
Ja. Sie können den Prozess verfolgen, indem Sie auf "Ihr Posteingang" klicken. Der Link führt Sie zur Anmeldeseite des Posteingangs, wo Sie den Benutzernamen und das Passwort eingeben müssen, die Sie nach dem Einreichen des Berichts oder der Frage erhalten werden. Der Posteingang ermöglicht es Ihnen, die Bearbeitung Ihres Berichts oder Ihrer Frage zu verfolgen, sicher mit der Organisation zu kommunizieren und deren Rückmeldung zu Ihrem Bericht oder Ihrer Frage zu erhalten.
Kann ich den Posteingang nutzen, wenn ich anonym bleibe?
Ja. Nachdem Sie Ihren Bericht oder Ihre Frage eingereicht haben, erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie Ihre Identität preisgeben oder nicht, einen Benutzernamen und ein Passwort zum Zugriff auf den Posteingang.
Ich wurde vor Vergeltung gewarnt. Was bedeutet das?
Vergeltung bedeutet, dass Sie aufgrund der Meldung eine direkte oder indirekte Handlung oder Unterlassung erleben, die in einem Arbeitskontext auftritt und Ihnen einen ungerechtfertigten Schaden verursachen kann oder verursacht.
Wie werde ich gegen Vergeltung geschützt?
Whistleblower, die in gutem Glauben berichten, genießen Schutz vor Vergeltung. Bitte beziehen Sie sich auf die entsprechenden nationalen Gesetze für Details.
Kann ich meinen Bericht oder meine Frage auf andere Weise einreichen?
Bitte beziehen Sie sich auf die Kontaktdaten und Informationen der Organisation unter „Rechtlicher Hinweis“ auf der Anwendungswebsite.